Feuerwerk

Tipps zur Vermeidung von Bränden und Unfällen mit Feuerwerkskörpern

Aus der Sicht des Anwenders:

  • Die Feuerwerkskörper nur im Fachhandel kaufen.
  • Feuerwerkskörper so lagern, dass keine Selbstentzündung möglich ist (kühl und nicht in der Nähe von Wärmequellen).
  • Wenn Sie ohnehin ihr Geld „in die Luft schießen“, vermeiden Sie zumindestBilligprodukte ohne Kennzeichnung und Zulassung.
  • Der Besitz, der Erwerb und das Abfeuern pyrotechnischer Artikel der Klasse II erfordert ein Mindestalter von 18 Jahren. Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen nur mit behördlicher Bewilligung erworben und verwendet werden.
  • Manipulieren Sie nicht an den Feuerwerkskörpern herum bzw. verändern diese. „Basteln“ Sie keine Raketen und Böller selbst. Feuerwerkskörper der Klassen I und II dürfen nur einzeln gezündet werden (keine Vorrichtungen zum gleichzeitigen Zünden anfertigen).
  • Vermeiden Sie im Vorfeld den Überkonsum von Alkohol, bzw. hindern sie alkoholisierte Personen beim Zünden von Knallkörpern.
  • Wetterbedingungen beachten. Kein Abfeuern bei lang anhaltender Trockenheit (Gefahr von Rasen-, Wiesen- und Waldbränden) und bei starken Windböen.
  • Studieren Sie die Gebrauchsanweisungen der Feuerwerkskörper rechtzeitig, in Ruhe und gewissenhaft.
  • Schaffen Sie geeignete Abschussvorrichtungen wie z.B. Flaschen, Rohre, Schneehaufen. Raketen nicht aus der Hand abschießen.
  • Feuerwerkskörper nur im Freien und nie in geschlossenen Räumen (mit wenigen Ausnahmen) abfeuern bzw. anzünden.
  • Beachten Sie immer Abschussrichtung und Flugbahn. Knallkörper und Raketen nicht in die Richtung von Menschen und Tieren werfen, bzw. in deren Richtung abfeuern.
  • Verwenden Sie zum Anzünden eine Vorrichtung, damit der Abstand zum Feuerwerkskörper vergrößert werden kann. Wenn nicht anders möglich, zünden Sie mit ausgestrecktem Arm an und begeben Sie sich in einen sicheren Bereich.
  • Wenn ein Feuerwerkskörper nicht zündet, ist höchste Vorsicht geboten. Warten Sie mindestens 5 Minuten und entsorgen Sie den Blindgänger vorsichtig in einen Wasserbehälter. Keinesfalls aber noch einmal anzünden (Explosionsgefahr).
  • Feuerlöscher für Entstehungsbrände und Erste-Hilfe-Kasten bereithalten.
  • Reste von abgebrannten Feuerwerkskörpern nicht liegen lassen sondern einsammeln und entsorgen.

Kein Abfeuern von Feuerwerkskörpern

  • der Klasse II im Ortsgebiet (Ausnahme – Bewilligung des Bürgermeisters).
  • der Klassen II, III und IV inmitten bzw. in unmittelbarer Entfernung von großen Menschenansammlungen.
  • in der Nähe von Kirchen, Spitälern, Alters-, Erholungs- und Kinderheimen.
  • in der Nähe von Wirtschaftgebäuden (Schuppen, Scheunen, Ställen).

Aus der Sicht des Zuschauers:

  • Halten Sie als Zuschauer beim Abfeuern der Feuerwerkskörper einen großen Sicherheitsabstand und meiden Sie die Abschusslinie.
  • Nicht jede Rakete geht in die gedachte Richtung, es gibt auch Querschläger, die sich in den Haaren und in der Bekleidung verfangen können.
  • Grundsätzlich ist das Abschießen von Feuerwerkskörpern der Klassen II, III und IV im Wohngebiet verboten. Leider gibt es immer wieder Unbelehrbare, die dieses Gebot missachten. Schließen Sie daher Fenster und Türen und verschließen Sie
    gegebenenfalls Öffnungen im Dachstuhl- und Kellerbereich.

Diese Vorsichtmaßnahmen gelten natürlich auch für die Zeit vor und nach Silvester. Als häufigste Verletzungen treten Fingerabrisse, Gehörschäden und Verbrennungen auf. Wir möchten Ihnen die Bilder von zerfetzten und entstellten Gliedmaßen und Gesichtern ersparen. Die Bilder von Wohnungs- und Gebäudebränden entnehmen Sie bitte aus unseren Berichten bzw. aus der Fotogalerie. Gerade in der Winterzeit ist es eine Tragödie, wenn man unverschuldeterweise auf der Straße steht, weil die eigenen vier Wände ausgebrannt sind. Bitte bedenken Sie, lieber „Feuerwerksexperte“, diesen Umstand wenn Sie Ihre Arbeit verrichten!

Einen guten Rutsch und einen brand- und unfallfreien Übergang in das neue Jahr!